3. AUFGABEN UND THEMEN

3.5. ANTRAGSTELLUNG

ANTRÄGE ALS INSTRUMENT DER POLITISCHEN ARBEIT

Anträge sind eines der wichtigsten Instrumente der politischen Arbeit eines Beirats. Deshalb ist das Antragsrecht auch in der Satzung festgeschrieben.
Anträge sind für alle Bürger_innen – ob mit oder ohne Migrationsgeschichte – interessant. Denn hier zeigt sich, inwieweit der Beirat die Kommune auf brisante Themen aufmerksam macht und welche Veränderungen er im Bereich der Integration einfordert. Es empfiehlt sich deshalb, die Anträge in geeigneter Form in der Öffentlichkeit bekannt zu machen (zum Beispiel in einer Pressemitteilung und auf der Internetseite) (Kapitel 5: Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit).

DER ANTRAG – VON DER INITIIERUNG BIS ZUR UMSETZUNG

Anträge können vom gesamten Beirat, von einzelnen Mitgliedern, von Mitgliedergruppen oder vom Vorstand initiiert werden. Beschlossen wird der Antrag in der Mitgliederver-
sammlung des Beirats. Adressat der Anträge ist in der Regel der oder die (Ober)Bürger-
meister_in bzw. Landrat/ Landrätin, die/ der den Antrag an die Verwaltung oder den Stadtrat bzw. Kreistag weiterleitet. Ein Antrag durchläuft somit verschiedene Stationen, von der Initiierung über die Erstellung bis zur Verabschiedung und die anschließende Bearbeitung durch die Verwaltung.

THEMEN DER ANTRÄGE

Der Inhalt der Anträge kann sehr unterschiedlich sein, sowohl hinsichtlich der Themen als auch der Art der Forderungen. So ist es denkbar, konkrete Maßnahmen oder auch nur Informationen einzufordern. Mögliche Inhalte sind zum Beispiel die Ausbildungssituation von Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, die Durchführung von Einbürgerungsfeiern oder die hauptamtliche Unterstützung für den Beirat. 

Beispielhafte Anträge der verschiedenen bayerischen Beiräte

Bildung
Erlangen: Sprachförderung an Erlanger Gymnasien vom 30.11.2017 (pdf)
Erlangen: Chancengerechtigkeit im Rahmen der Erlanger Bildungsoffensive vom 14.05.2009 (pdf, 12,9 KB)
München: Mehrsprachigkeit in Schule und Kindergarten vom 20.07.2009 (pdf, 46,8 KB)
München: Beschwerdestelle für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund vom 30.03.2009 (pdf, 45,6 KB)
München: Chancengleichheit von Kindern mit Migrationshintergrund im Bayerischen Schulsystem vom 25.06.2007 (pdf, 15,7 KB)
München: Gewährleistung des muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts (MEU) in München vom 25.06.2007 (pdf, 8,35 KB)
Nürnberg: Nachhaltige Absicherung der Kurse „Mama lernt Deutsch im Kindergarten“ vom 04.02.2009 (pdf, 6,42 KB)

Arbeitsmarktintegration
Bamberg: Einrichtung von B2-Kursen (pdf)
Erlangen: Diskriminierungsfreie Gestaltung von Stellenausschreibungen vom 22.09.2012 (pdf)
Nürnberg: Erhöhung des Anteils von Migranten in der Verwaltung vom 17.01.2017 (pdf)

Flüchtlinge
Erlangen: Auflösung Containerunterkünfte vom 22.07.2020 (pdf)
Erlangen: Gesamtstädtisches Konzept Flüchtlinge vom 18.06.2015 (pdf)
Erlangen: Unterstützung der „Save me“- Kampagne vom 17.09.2009 (pdf, 16,7 KB)
Landshut: Situation der Asylunterkünfte in der Schönbrunnerstrasse vom 22.07.2009 (pdf, 6,54 KB)
München: Altersfestsetzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vom 19.04.2010 (pdf, 14,3 KB)
München: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom 16.11.2009 (pdf, 12,6 KB)

Rechtliches
München: Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Staatsbürger vom 30.03.2009 (pdf, 51 KB)
München: Dauerhafte Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft vom 28.07.2008 (pdf, 11,6 KB)
Nürnberg: Kommunales Wahlrecht für alle längerfristig in Deutschland lebende Ausländer vom 01.10.2009 (pdf, 14,5 KB)

Einbürgerung
Straubing: Durchführung von Einbürgerungsfeiern (pdf, 10,8 KB)

Beiratsarbeit
Straubing: Beantragung einer Neuauflage des Informationsflyers vom 08.07.2010 (pdf, 7,41 KB)
Straubing: Eigener Internetauftritt vom 08.07.2010 (pdf, 7,26 KB)
Straubing: Weiterführung des Beirates vom 29.10.2010 (pdf, 10,9 KB)

FORMELLE ANFORDERUNGEN

Beim Verfassen eines Antrags gilt es, einige generelle Anforderungen zu beachten. Ein Antrag sollte

  • eine klare Zielsetzung haben
  • gut begründet sein
  • schriftlich vorliegen
  • rechtzeitig im Beirat erarbeitet werden
  • so sein, dass der Beirat durch Beschluss dahinter steht

Wichtig: Bevor ein Beirat einen Antrag stellt, sollte er sich bei seiner Kommune erkundigen, in welcher Form dieser eingereicht werden muss und wie das Verfahren geregelt ist.

Material „Wie schreibe ich einen Antrag“(pdf, 55 KB)

Im Detail: Anträge initiieren, beschließen und weiterleiten

Initiierung
Der Beirat diskutiert in seinen Sitzungen ein bestimmtes Thema, das er für so wichtig erachtet, dass er die Kommune bzw. die Verwaltung auffordern möchte hier tätig zu werden. Ein Antrag kann dann initiiert werden.
Erstellen
Ein oder mehrere Mitglieder des Beirats verfassen einen Antragsentwurf. Diese Vorlage enthält normalerweise zwei Teile: Antrag und Begründung.
Beschlussfassung
Der Beirat diskutiert und beschließt in einer Mitgliederversammlung den Antrag. Das Ergebnis der Abstimmung – der Beschluss – wird in den Antrag aufgenommen.
Weiterleitung
Der Beirat hat im Stadtrat selbst kein Antragsrecht. Der vom Beirat gefasste Beschluss geht deshalb als Antrag an den/ die Oberbürgermeister_in bzw. Landrat/ Landrätin mit der Bitte um Bearbeitung bzw. Beantwortung. Es empfiehlt sich den Antrag gleichzeitig zur Kenntnis an die Fraktionen zu geben und ihn auf den Internet-
seiten des Beirats zu veröffentlichen. Dadurch erhält der Antrag von Anfang an größtmögliche Aufmerksamkeit.
Bearbeitung
Die Verantwortung für die Beantwortung bzw. Bearbeitung des Antrags hat der/ die (Ober)Bürgermeister_in bzw. Landrätin/ Landrat. Hier gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen:
1. Weiterleitung an die Verwaltung zur Bearbeitung: Diese formuliert, in Abstimmung mit ihm/ ihr, eine Antwort an den Beirat.
2. Weiterleitung an den Stadtrat bzw. Kreistag zur Bearbeitung: Einige Kommunen ermöglichen es dem Beirat, eine/ einen Vertreter_in zu entsenden, den Antrag in einer Stadtrats- bzw. Kreistagssitzung vorzustellen, die Hintergründe darzulegen und für die Umsetzung zu argumentieren.
Antwort
Der Beirat sollte innerhalb eines gewissen Zeitraums eine angemessene Antwort auf seinen Antrag erhalten. Die Dauer des Zeitraums ist normalerweise in der Satzung festgelegt und beträgt üblicherweise drei Monate.
Weiteres Vorgehen
Die Mitglieder des Beirats nehmen abschließend zur Kenntnis, wie ihr Antrag von der Stadtverwaltung bzw. der Kommune aufgenommen wurde und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Bei Bedarf muss das weitere Vorgehen besprochen und geplant werden.